Barrierefrei?

Barrierefreiheitsgesetz 2025. Was muss bei Websites beachtet werden?

Am 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsgesetz in Kraft, das die Inklusion und Zugänglichkeit von digitalen Inhalten weiter vorantreibt. Auch die Gestaltung von Websites wird hiervon betroffen sein. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die wesentlichen Punkte des Gesetzes und erklären, was Website-Betreiber und -Betreiberinnen tun müssen, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Was ist das Barrierefreiheitsgesetz?
Das Barrierefreiheitsgesetz wurde entwickelt, um Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen im digitalen Raum zu ermöglichen. Es setzt die Vorgaben der Europäischen Union um und sorgt dafür, dass öffentliche und private digitale Angebote barrierefrei gestaltet werden müssen.

 

Was bedeutet Barrierefreiheit für Websites laut Web Content Accessibility Guidelines?

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sind Richtlinien, die von der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) entwickelt wurden, um sicherzustellen, dass Webinhalte für alle Nutzer und Nutzerinnen zugänglich sind – unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen. Die WCAG 2.1 erweitern die WCAG 2.0 und bieten zusätzliche Empfehlungen, um Webinhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen.

 

Die WCAG 2.1 basieren auf vier Prinzipien, die sicherstellen sollen, dass Webinhalte für alle Menschen zugänglich sind:

 

1. Wahrnehmbarkeit (perceivable)
Webinhalte müssen so präsentiert werden, dass sie von allen Nutzern und Nutzerinnen wahrgenommen werden können.

 

Texte und Medien: Bieten Sie Alternativtexte (z. B. für Bilder), damit blinde oder sehbehinderte Nutzer und Nutzerinnen mithilfe von Screenreadern darauf zugreifen können.


Medienalternativen: Stellen Sie Untertitel für Videos bereit und bieten Sie Transkripte für Audiodateien an.


Farbgestaltung: Sorgen Sie für ausreichenden Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund, damit Inhalte auch von Menschen mit Farbsehschwäche wahrgenommen werden können.


Größe und Anpassbarkeit: Der Text sollte vergrößerbar sein, ohne dass der Inhalt verloren geht oder das Layout zerstört wird. [1]


2. Bedienbarkeit (operable)
Nutzer und Nutzerinnen müssen in der Lage sein, alle Webinhalte zu bedienen oder zu steuern.

 

Tastaturzugänglichkeit: Alle Funktionen der Website müssen über die Tastatur bedienbar sein, ohne dass eine Maus erforderlich ist.


Zeiten: Wenn eine Interaktion innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens erforderlich ist, sollten der Nutzer und die Nutzerin ausreichend Zeit haben, um die erforderlichen Aktionen durchzuführen.


Navigation: Alle Seiten sollten eine klare und konsistente Navigation bieten, und Nutzern und Nutzerinnen sollte ermöglicht werden, die Website ohne Schwierigkeiten zu navigieren.


Eingabehilfen: Formulare und interaktive Elemente müssen so gestaltet werden, dass sie für alle Nutzer und Nutzerinnen zugänglich sind (z. B. mit klaren Fehlermeldungen und Hinweisen). [1]


3. Verständlichkeit (understandable)
Webinhalte müssen so gestaltet sein, dass sie für alle Nutzer und Nutzerinnen verständlich sind.

 

Klare Sprache: Verwenden Sie einfache und klare Sprache, damit Menschen mit kognitiven oder sprachlichen Einschränkungen den Inhalt besser verstehen können.

 

Fehlermeldungen: Fehler, die bei der Nutzung auftreten, sollten klar und verständlich erklärt werden, und es sollte eine Möglichkeit zur Korrektur angeboten werden.


4. Robustheit (robust)
Webinhalte sollten auf einer Vielzahl von Geräten und Plattformen zuverlässig funktionieren, jetzt und in Zukunft.

 

Kompatibilität: Webinhalte sollten mit verschiedenen Browsern, Betriebssystemen, Screenreadern und anderen Hilfstechnologien kompatibel sein.

 

Zukunftssicherheit: Websites sollten unter Verwendung von standardisierten Technologien erstellt werden, die auch in der Zukunft zugänglich bleiben. [1]


Neue Anforderungen in WCAG 2.1 (im Vergleich zu WCAG 2.0)
WCAG 2.1 enthält neue Kriterien, die besonders den Bedürfnissen von Nutzern und Nutzerinnen mit mobiler Nutzung und kognitiven Beeinträchtigungen gerecht werden:

Anpassung der Darstellung auf mobilen Geräten: Es gibt spezifische Anforderungen, um sicherzustellen, dass mobile Nutzer und Nutzerinnen die Inhalte genauso gut wahrnehmen können wie Desktop-Nutzer.


Unterstützung von Touchscreen-Interaktionen: Es wird empfohlen, dass Webseiten auch für Touchscreen-Geräte (wie Smartphones und Tablets) zugänglich sind.
Erweiterte Anforderungen für Menschen mit kognitiven Einschränkungen: Es wurden neue Empfehlungen eingeführt, um Inhalte für Nutzer und Nutzerinnen mit kognitiven Einschränkungen besser verständlich und benutzbar zu machen, z. B. durch einfachere Sprache und übersichtliche Layouts. [1]


Was bedeutet das für Unternehmen?
Ab 28. Juni 2025 sind betroffene Anbieter verpflichtet, den neuen Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes zu entsprechen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote nicht nur funktional, sondern auch zugänglich sind. Weitere Informationen und welche Online-Auftritte betroffen sind, sind auf der Website der WKO abrufbar.

 

Die Umsetzung der Barrierefreiheit erfordert sowohl technische als auch gestalterische Anpassungen. Gerne stehen wir für Fragen zu Verfügung und helfen bei den notwendigen Anpassungen.


Eure NC Blogger

 

 

 

 

Quelle:

[1] Vgl. Rivenburgh, Kris: WCAG 101: Understanding the Web Content Accessibility Guidelines, in: WCAG, 04.12.2024b, https://www.wcag.com/resource/what-is-wcag/. (abgerufen am 19.02.2025)

 

Bildquelle:

freepik.com

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